Über mich
Nach dem ich im Sommer 1978 in Freiburg das Abitur gemacht habe, erhielt ich sogleich an der Albert-Ludwigs-Universität einen Studienplatz. Das Jurastudium schloß ich erfolgreich mit dem ersten Staatsexamen im Sommer 1984 ab. Nach meiner dreijährigen Referendarszeit in Freiburg und Offenburg legte ich erfolgreich im Sommer 1987 die zweite juristische Staatsprüfung ab und bin seit August 1987 Rechtsanwalt.
Seit 17.08.1992 bin ich auch beim Oberlandesgericht Karlsruhe als Rechtsanwalt vertretungsberechtigt.
Meine anwaltlichen Stationen waren im Wesentlichen eine sehr interessante und lehrreiche Zeit bei den Rechtsanwälten Prof. Dr. Bernd Bender in Freiburg und der Kanzlei Faller, Abraham, ebenso Freiburg. Seit Dezember 2004 führe ich meine eigene Rechtsanwaltskanzlei in Freiburg-Ebnet.
Am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht arbeite ich unter Betreuung von Prof. Dr. Albin Eser (Mitherausgeber des Strafrechtskommentars Schönke/Schröder) an meiner Dissertation mit dem Thema „Das strafrechtliche Berufsverbot unter besonderer Berücksichtigung der Bundesrechtsanwaltsordnung“.
Das Promotionsvorhaben wurde vom rechtswissenschaftlichen Dekan der Fakultät, Herrn Prof. Dr. Götz von Craushaar, im Sommer 1991 offiziell zugelassen.
Besondere Freude bereitete mir die Autorentätigkeit für den wrs-Verlag. Dort konnte ich zusammen mit den Mitautoren Frau Kreis-Engelhardt und Herrn Paus den Ratgeber „Telearbeit-von zu Hause aus arbeiten“ verfassen, der im Jahre 1999 erschienen ist und sich recht gut verkauft (Bestell-Nr.: 06458).
Es handelt sich dabei um einen Ratgeber für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, mit einer Fülle von praxisnahen Tipps, Checklisten und anderen brauchbaren, rechtlichen und steuerlichen Hinweisen.
Von Beginn meiner Anwaltstätigkeit an hat sich gezeigt, daß der Schwerpunkt meiner Tätigkeit im Bereich des Zivilrechtes angesiedelt ist. Die freie Mitarbeit als Referendar in einer Anwaltskanzlei angerechnet, habe ich auf diesem Gebiet praxisnahe und umfassende Erfahrung von mehr als 20 Berufsjahren.
Einer der Höhepunkte dieser forensischen Tätigkeit war sicherlich mein Verfahren für einen Peugeot-Vertragshändler gegen Peugeot Talbot Deutschlang GmbH, Saarbrücken. In diesem Verfahren ging es um die Durchsetzung des Handelsvertreterausgleiches nach Kündigung des Vertragsverhältnisses. Hier konnte ich für den Mandanten über die Instanzen hinweg ein obsiegendes Urteil erstreiten, letztendlich hat der BGH das von mir für den Mandanten erzielte positive Urteil des OLG Saarbrücken bestätigt. Ein Verfahren, das nahezu 10 Jahre in Anspruch genommen hat.
Das Urteil wurde veröffentlicht und findet heute noch Beachtung (sh. NJW-RR 1998, Seite 1192 ff.; kfz-betrieb 1999, Seite 35).
Bedeutsam war für mich auch die Regelung der Nachfolge in der Sporttraumatologie des Herrn Prof. Armin Klümper in Freiburg. Hier konnte in Verbindung mit dem Innenministerium der Bundesrepublik, der Stadt Freiburg und der Ärztegruppe, die die Nachfolge antrat, ein insgesamt gerade auch für die Spitzensportler sehr umfassendes Konzept gefunden und in die Tat umgesetzt werden. Die neugeordnete Sporttraumatologie arbeitet jetzt seit fast 10 Jahren erfolgreich auf der Basis dieses von mir entwickelten Konzeptes.
Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit in den letzten Jahren war die umfassende Regelung eines Kooperationsvertrages zwischen dem Freiburger FC und dem Bundesligisten SC Freiburg. Hier habe ich für den FFC zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens ein Entschuldungspaket verhandelt und umgesetzt und gleichzeitig dem SC Freiburg die Schaffung des Jungendleistungszentrums im Mösle (Auflage der Fußballliga) ermöglicht.
Im Rahmen meines Tätigkeitsschwerpunktes Markenrecht gibt es einige ganz nette Angelegenheiten, die ich in den vergangen Jahren für meine Mandanten erfolgreich umgesetzt habe, wie z. B. die Anmeldung und Durchsetzung der Marken „kopfsalat“, „Doppelpass“, „Offensiv Sport“, „Regio-Immobilien“, „mon€y“, „DB Com“, „Bank On€“ und viele mehr.
Nicht selten konnten die Markenrechte auch gewinnbringend durch Vergabe von Lizenzen oder Nutzungsrechten verwertet werden.
Seit 1999 bin ich Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht im Deutschen Anwaltsverein und betreue einige Vereine im Bereich des Verbands- und Sportrechtes, sowie Sportler in Verfahren der Verbandsgerichtsbarkeit (Sperren, Vereinswechsel etc.). Mit besonderer Freude betreue ich seit 2002 auch einen aktuellen Fußballprofi. Als Rechtsanwalt bin ich nach den FIFA-Statuten wie ein lizenzierter Spielerberater hierzu berechtigt.